Sprechzeiten über Weihnachten und Silvester s. Aktuelles
Wer mit seinem Hund, seiner Katze oder seinem Frettchen verreisen will, muß einige wichtige Dinge beachten.
Generell gilt innerhalb der EU, dass man für das Tier einen EU-Heimtierausweis (blau) mitführen muß. In diesem muß das Tier eindeutig gekennzeichnet sein, sei es durch eine Tätowierung (zulässig bis 2012) oder einen Mikrochip. Des weiteren muß eine gültige Tollwutimpfung vorliegen, die mindestens 21 Tage vor Reisebeginn liegen muß.
Bei Reisen in gelistete Drittländer (wie Australien) gelten die gleichen Anforderungen wie in EU-Mitglidsländer. Für die Rückreise nach Deutschland sind ebenfalls die Anforderungen wie für EU-Mitgliedsländer geltend.
Für nicht gelistete Drittländer (wie Serbien und Türkei) ist bei der Rückreise nach Deutschland neben den EU-Anforderungen folgendes zu beachten. Ihr Tier benötigt einen Tollwut-Antikörper-Nachweis.
Bitte hier auch die Reisebestimmungen für Durchreiseländer beachten.
Welche Länder zu den EU-Mitgliedsländern, zu den gelisteten oder nicht gelisteten Drittländern gehören und welche Länder Ausnahmeregelungen haben, erfahren Sie bei Ihrem Tierarzt oder unter www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/DrittlandNichtGellistet.html
Einige Länder (wie Schweden und England) fordern eine Echinococcenbehandlung 48-120 Stunden vor der Einreise, die durch einen Tierarzt belegt werden muss.
Manche Länder (wie Weißrussland) fordern eine Gesundheitsbescheinigung ausgestellt durch einen Tierarzt oder sogar von einem Amtstierarzt bestätigt.
In einigen Ländern besteht Leinen- und/oder Maulkorbpflicht und manche Länder haben Einreiseverbote für bestimmte Hunderassen.
Des Weiteren sollte man sich informieren, welche Erreger bzw. Krankheiten im Reiseland gefährlich für das eigene Tier sein können und wie man sein Tier am besten dagegen schützen kann (Entwurmungen, Impfungen, Insektizide etc.).
Außerdem sollte die Unterbringung des Tieres während der Reise gut gesichert sein: 1. Im Auto sollte das Tier mit dem zugewiesenen Ort vertraut sein, optimal ist eine Transportbox oder ein Transportkäfig mit stabilen Wänden, die/der an einem sicheren Platz fixiert wird und vor dem restlichen Gepäck geschützt ist. Ein Zugang zu Wasser sowie eine Katzentoilette sollten verfügbar sein, ebenso sollten Pausen zum Versäubern des Hundes eingeplant werden; 2. Im Flugzeug muss der Transport von Tieren immer bei der Fluggesellschaft angemeldet werden. Tiere können bis zu einem bestimmten Gewicht (abhängig von der Fluggesellschaft) im Handgepäck mitfliegen. Hier sollte eine weiche Transporttasche gewählt werden, mit der das Tier vertraut ist. Für Reisen im Frachtraum müssen die Transportboxen den IATA-Standards entsprechen und das Tier sollte mit der Box und dem Handling durch Fremde vertraut sein. Zugang zu Wasser muss gewährleistet sein; 3. Bei Fahrten mit der Bahn, sollte der Transport von Tieren immer vorher angemeldet werden. Hunde müssen entweder in einer Transportbox oder mit einem Maulkorb transportiert werden, Katzen in einer Transportbox. Die Tiere sollten mit diesen Maßnahmen vertraut sein und Zugang zu Wasser gewährleistet sein; 4. Die Mitnahme von Tieren auf Schiffen muss vorab angemeldet werden. Auch hier muss eine Katze in einer Transportbox sowie Hunde in einer Transportbox oder mit Maulkorb verbracht werden, der Verbleib im Fahrzeug ist bei manchen Reedereien vorgeschrieben. Diese Maßnahmen sollten dem Tier vertraut sein. Zugang zu Wasser muss vorhanden sein; Generell gilt, keine sedierenden Medikamente zu verabreichen, da die Tiere schneller auskühlen und während des Transportes nicht gut kontrolliert werden können. Zudem können diese Medikamente zwar die Muskulatur des Tieres relaxieren, woraufhin es ruhig liegend erscheint, inwieweit eine bewußtseinsdämpfende Wirkung vorhanden ist, lässt sich nur schwierig feststellen. Sollte diese nicht ausreichend Vorhanden sein, wird das Stresslevel und Angstgefühl der Tiere noch verstärkt. Auch eine üppige Fütterung vor der Reise sollte vermieden werden, damit bei eventuellem Erbrechen aufgrund von Reisekrankheit keine Risiken durch Aspiration des Futters entstehen können.
Verreist man ohne sein Haustier, gibt es die Möglichkeit der häuslichen oder externen Versorgung. Bei der häuslichen Versorgung bleibt das Tier im eigenen Zuhause und wird von einer oder mehrere Pflegepersonen betreut und versorgt. Diese Personen sollten dem Tier bekannt sein und im Idealfall bei ihm wohnen. Bei Katzen wäre auch eine stundenweise Betreuung möglich. Die gewohnten Abläufe wie Fütterung, Gassi gehen, spielen etc. sollten dabei so gut wie möglich eingehalten werden. Bei der externen Versorgung kann das Tier zu einer bestimmten Pflegeperson in den Haushalt ziehen oder in einer Pension/einem Tierheim untergebracht werden. Bei der ersten Variante sollte das Tier und die Person bereits miteinander vertraut sein und die Verträglichkeit des Tieres mit anderen Bewohnern (sowohl Tieren als auch Menschen) des Haushaltes getestet sein. Bei der zweiten Variante sollte das Tier mit einer Unterbringung in einer Box/einem Zwinger sowie dem Zusammenleben mit anderen Artgenossen in einer Gruppe vertraut sein.
Bitte kaufen Sie keine Welpen von dubiosen Tierhändlern, die im Internet, in Zeitschriften oder auf Parkplätzen zu günstigen Preisen Rassetiere, meistens viele verschiedene Rassen in unterschiedlichstem Alter, abgeben. In der Regel stammen diese Tiere aus Osteuropa. Die Muttertiere werden unter miserabelen Umständen nur zum Zwecke des Gebärens und damit des Geldverdienens gehalten. Die Welpen werden meist zu früh von den Muttertieren getrennt. Eine medizinische Versorgung/Prophylaxe/Therapie der Elterntiere und der Welpen ist nicht gegeben. Die Tiere werden meist illegal nach Deutschland gebracht, was eine Straftat darstellt.
Haben Sie sich zu dem Kauf eines Welpen entschieden, informieren Sie sich vorher beim VDH über den Züchter, schauen Sie ihn sich und die Elterntiere an. Verweigert Ihnen der Züchter die Besichtigung, sollten Sie von diesem Abstand halten. Auch sollte immer ein Vertrag mit Daten beider Seiten ausgefüllt und unterschrieben sowie ein Impfpass des Tieres ausgehändigt werden. Werden Sie bezüglich der Papiere vertröstet, sollten Sie lieber die Finger davon lassen. Schauen Sie doch einfach auch mal in Tierheimen in Ihrer Nähe vorbei, diese sind leider (besonders in der Ferienzeit durch ausgesetzte oder zurückgelassene Tiere) auch hierzulande überfüllt.
In Urlaubsregionen vor allem in Süd- und Osteuropa gibt es leider immer noch sehr viele herrenlose streunende Hunde und Katzen. Die Behörden sind mit der Situation überfordert und lassen die Tiere entwerder töten oder fangen sie ein, um sie in Tierheimen unter zu bringen. Auch gibt es in sehr vielen Ländern mittlerweile Tierschutzorganisationen, die sich der Tiere annehmen, sie kastrieren und sowohl vor Ort als auch europaweit vermitteln. Wer sich ein Tier aus dem Ausland über eine Tierschutzorganisation zulegen will, sollte die Organisation genau hinterfragen und überprüfen. Sie muss eine Traces zur Einfuhr der Tiere aus dem Ausland besitzen, zudem müssen die Tiere einen EU-Pass, eine gültige Tollwut-Impfung (mind. 28 Tage alt) und einen Transponder zur Kennung besitzen, ansonsten ist die Einführ nach Deutschland nicht legal. Im optimalen Fall sind die Tiere zudem gegen andere Infektionskrakheiten geimpft, entwurmt und gegen Ektoparasiten behandelt. Ein Ansprechpartner sollte in Ihrer Nähe sein und in einem Vertrag sollten alle Formalitäten festgehalten werden, auch dass die Organisation das Tier zurück nimmt, sollte es in der neuen Familie nicht funktionieren oder sollte sie aufgrund unvorhersehbarer Umstände das Tier nicht mehr halten können.
Wollen Sie auf eigene Faust ein Tier aus dem Urlaub mit nach Deutschland bringen, braucht dieses ebenfalls eine Tollwut-Impfung, die mindestens 28 Tage alt ist, einen EU-Heimtierausweis und einen Transponder zur Tiererkennung. Sind diese Vorraussetzungen nicht gegeben, ist der Tiertransport illegal.
Die beiden oben beschriebenen Fälle beziehen sich auf Tiere aus der EU, anders verhält es sich bei Tieren aus dem nicht EU-Ausland wie Serbien und der Türkei. Diese Tiere benötigen zu den oben aufgeführten Dokumenten noch einen Tollwuttiternachweis mit einer ausreichenden Ak-Titer-Höhe, der in einem in der EU annerkanntem Labor durchgeführt wurde und mit der Transpondernummer dem Tier zugeordnet werden kannn. Alles andere wird dem illegalen Tierhandel zugeschrieben und hierzulande strafrechtlich verfolgt.
Bei einer Adoption eines Tieres aus dem Ausland sollte jedem klar sein, dass die Tiere Krankheiten in sich tragen können, die erst nach mehreren Jahren ausbrechen können und die über Bluttest etc. nicht ausgeschlossen werden können.
Helfen können Sie auch vor Ort, indem Sie ansässige Tierheime/Tierschutzorganisationen über streunende Tiere informieren. So kann geschaut werden, ob die Tiere wirklich herrenlos sind, Hilfe benötigen und kastriert werden müssen. Die Kastrationen helfen, die unkontrollierbare Vermehrung der HUnde- und Katzen-Populationen einzudämmen und die Tiere vor der Tötung zu bewahren.
Montag, Dienstag, Donnerstag 10.00-12.00 und 16.00-19.00 Uhr
Mittwoch, Freitag 10.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Samstag 10.00-12.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin
Telefon: 069 / 88 09 50
Mobil: 0163 / 8 69 90 54
Fax: 069 / 85 09 64 83
Email: dr.fenn@t-online.de
In dringenden Notfällen außerhalb unserer Sprechzeiten bitten wir Sie, die Kollegen der Tierklinik Bockenheim unter 069 / 97 07 49 55 zu kontaktieren
Dr. med. vet. Marion Fenn
Frankfurter Straße 119B
63067 Offenbach
Unsere weiteren Kontaktdaten und Wegbeschreibungen finden Sie auf der Kontaktseite.